Rechtliche Regelungen des Zugangs zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Für Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland leben und arbeiten möchten und nicht aus der EU kommen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich und in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden. Der Weg in den Arbeitsmarkt ist dabei von mehreren Aspekten abhängig. Unter anderem sind der Aufenthaltsstatus, das Einreisedatum und vor allem das Herkunftsland ausschlaggebend für die jeweiligen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Des Weiteren ist zu unterscheiden, ob die Aufnahme über ein Schutzgesuch oder aus anderen aufenthaltsrechtlichen Wegen erfolgt. In erster Instanz ist bei Personen, die nicht aus der EU nach Deutschland kommen, das Herkunftsland zu beachten, da sich daran die Einreise- und aufenthaltsrechtlichen Arbeitsbestimmungen orientieren. Dementsprechend soll nachfolgend ein Überblick des Arbeitsmarktzugangs für EU-Bürger:innen und Bürger:innen aus Drittstaaten dargestellt und auf Besonderheiten bzgl. sicherer Herkunftsländer und Länder mit guter Bleibeperspektive eingegangen werden.

Arbeitsmarktzugang für Migrant:innen

Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Duldungsstatus

Weiterführende Link- und Literaturtipps