Regionale Anlaufstellen

Sie möchten eine ausländische Fachkraft/Arbeitskraft aus einem Drittstaat in Ihrem Unternehmen beschäftigen und dafür das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) nutzen? Oder Sie beschäftigen bereits eine ausländische Fachkraft/Arbeitskraft und möchten für sie einen Tätigkeitswechsel innerhalb Ihres Unternehmens anzeigen oder sie nach Beschäftigungsende abmelden?

In Sachsen-Anhalt liegt die Zuständigkeit für dieses Verfahren bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Es ist die Ausländerbehörde einer Stadt oder eines Landkreises zuständig, wo die Firma ihren Sitz hat.

Hier finden Sie regionale Anlaufstellen zur direkten Kontaktaufnahme in die Ausländerbehörde. Unser Downloadbereich enthält außerdem eine Checkliste aller für Sie als Unternehmen notwendigen Unterlagen sowie Verlinkungen zu weiteren Informationen.

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#ServicePlus nutzen – Prozesse beschleunigen

Wir empfehlen: Buchen Sie sich eine kostenfreie Vorab-Beratung für Erstinformationen zum Verfahren oder zur Prüfung Ihrer Unterlagen:

Kontaktieren Sie anschließend mit vollständigen Unterlagen direkt Ihre Ausländerbehörde und profitieren Sie so vom beschleunigten Fachkräfteverfahren.

Downloadbereich

Nutzen Sie die folgende Checkliste zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und laden Sie sich mithilfe der Verlinkungen die notwendigen Formulare herunter. Die Checkliste für Unternehmen gibt es unten auch als PDF zum Download.