Anstellung und Arbeitsvertrag

Für ein Arbeitsverhältnis benötigt man in Deutschland einen Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag wird zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in geschlossen. Obwohl ein Arbeitsvertrag auch in mündlicher Form gültig ist, sollte er möglichst in schriftlicher Form geschlossen werden. Ein Arbeitsvertrag sollte zum Beispiel Beginn und Dauer, Arbeitsleistung, Vergütung sowie Pflichten und Rechte der Vertragsparteien enthalten. Regelungen im Arbeitsvertrag, die gegen höherrangige Vorschriften wie Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verstoßen, sind dabei nichtig. 

Sobald Ihr Arbeitsvertrag begonnen hat, sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung. Die Anmeldung zur Sozialversicherung übernimmt Ihre Krankenversicherung. Die Beiträge zu den Versicherungen werden direkt von Ihrem Lohn abgeführt, ebenso wie die Lohnsteuer. 

Wenn Sie Unterstützung bei der Jobsuche oder Fragen zu einem Arbeitsvertrag haben, helfen Ihnen unsere Regionalberater:innen gern weiter.