Regionale Anlaufstellen

Sie sind eine Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland und möchten in Deutschland arbeiten? Haben Sie bereits einen Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt gefunden und möchten zusammen mit ihm das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) einleiten?

In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für das Verfahren verantwortlich. Es ist die Ausländerbehörde einer Stadt oder eines Landkreises zuständig, wo die Firma ihren Sitz hat.

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen oder verlängern wollen, finden Sie hier regionale Anlaufstellen zur direkten Kontaktaufnahme in die Ausländerbehörde. Unser Downloadbereich enthält außerdem eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie Links zu weiteren Informationen.

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Vollständige Unterlagen sind für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens entscheidend. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nimmt der/die zukünftige Arbeitgeber:in Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Darüber hinaus können Sie für weitere Anliegen die für Sie zuständige Ausländerbehörde kontaktieren.

Downloadbereich

Nutzen Sie die folgende Checkliste zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und laden Sie sich mithilfe der Verlinkungen die notwendigen Formulare herunter. Die Checkliste für Fachkräfte gibt es unten auch als PDF zum Download.