Die Beschäftigungsduldung

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz über die Beschäftigungsduldung gem. §60d AufenthG. in Kraft getreten. Das Gesetz ist Teil des umfassenden Migrationspakets, das den Bundesrat am 28. Juni 2019 passiert hat. Es gewährleistet Ausländern, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (sog. Duldung), unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum einen verlässlichen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. Im Anschluss an eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Personen die ausreisepflichtig sind als auch deren Ehegatten bzw. Lebenspartner können im Rahmen dieses Gesetzes künftig eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate und damit einen sicheren Aufenthaltsstatus, wenn u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einreise in das Bundesgebiet vor dem Stichtag 1. August 2018
  • Identität muss geklärt sein
  • Besitz einer Duldung seit mindestens 12 Monaten
  • Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Umfang von mindestens 35 Wochenstunden (Alleinerziehende: 20 Wochenstunden) seit mindestens 18 Monaten
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
  • Vorliegen hinreichender mündlicher Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Keine Verurteilung wegen einer im Bundesgebiet vorsätzlich begangenen Straftat (mit Ausnahme von Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können)
  • Keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen
  • Grundsätzlich erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses, wenn eine Teilnahmepflicht besteht
  • Tatsächlicher Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder 

Die in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Ausländer lebenden minderjährigen ledigen Kinder erhalten ebenfalls eine Duldung für den gleichen Zeitraum. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, d.h. Anträge können längstens bis zu diesem Datum gestellt werden.

Hier können Sie noch einmal auf den Gesetzestext zugreifen.

Weiterführende Informationen

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. erklärt in einem Video die Beschäftigungsduldung.