Arbeitsmarktzugang

Mit dem Aufenthaltstitel §24 AufenthG erhalten geflohene Personen aus der Ukraine in der Regel auch eine Beschäftigungserlaubnis und Zugang zu Fördermöglichkeiten seitens der Agentur für Arbeit. Es ist empfehlenswert eine Beratung bei der Agentur für Arbeit wahrzunehmen und sich arbeitssuchend zu melden. Hier kann eine Beratung zu konkreten Fördermöglichkeiten erhalten werden. Derzeit erhalten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie bedürftig sind.
Wichtige Neuerung: Laut eines Beschlusses vom 07.04.2022 werden ab dem 01.06.2022 Personen in das Jobcenter überführt und erhalten, wie anerkannte Geflüchtete, die Grundsicherung. Auch die Arbeitsförderung, sowie Gesundheitsversorgung wird dann über die Jobcenter abgewickelt. In diesem Falle ist hier ein Beratungstermin zu veranlassen.

Anerkennung

Im Rahmen der Arbeitsförderung ist es ratsam sich seine Abschlüsse aus dem Heimatland anerkennen zu lassen. Dafür zuständig sind die entsprechenden Behörden. Das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt berät und unterstützt in diesem Falle. Es sollte ein Termin zur Beratung der Anerkennung der Abschlüsse gemacht werden. Unter den richtigen Voraussetzungen können Kosten für die Anerkennungsprozesse übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des IQ Netzwerks Sachsen-Anhalt.