Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine

Als Nachbarland der Europäischen Union gibt es viele wirtschaftliche und sozikulturelle Verbindungen mit der Ukraine. Auch aufenthaltsrechtlich war es für ukrainische Staatsbürger:innen bereits möglich sich in Deutschland 90 Tage visumsfrei aufzuhalten. Zudem gibt es ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union, welches auch eine Freihandelszone einschließt.

Aufgrund der aktuellen Situation haben sich nun mitunter Änderungen in den Regelungen ergeben. Zudem sollen ukrainische Staatsbürger:innen gezielt in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten vor. Darüber hinaus weisen wir auch auf zentrale Anlauf- und Beratungsstellen hin, an die sich Geflüchtete aus der Ukraine sowie ihre Begleiter:innen und Unterstützer:innen wenden können.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsmarktzugang

Förderprogramme und -instrumente

Sprach- und Integrationskurse

Anlaufstellen, Beratungsangebote und weitere Informationen