Sprachstandsfeststellung im Kontext des Chancenaufenthaltsrechts

zwei Hände mit dem Handzeichen "Daumen hoch" vor zwei blauen Sprechblasen

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Im Rahmen des Chancenaufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG haben Personen in Deutschland 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für einen daran anschließenden Aufenthaltstitel gemäß § 25a oder § 25b AufenthG zu erfüllen. Insbesondere für Letzteren sind mündliche Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau (GER) erforderlich.

Eine neue Initiative soll diesen Prozess erleichtern und unterstützen: Die Sprachstandsfeststellung des Landesverbands der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e. V., gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, bietet Inhaber:innen des Chancenaufenthaltsrechts die Möglichkeit, ihren mündlichen Sprachstand bis B1.2-Niveau professional prüfen und zertifizieren zu lassen. Dies kann in Anspruch genommen werden, falls die Sprachkenntnisse nicht auf anderem Wege nachgewiesen werden können, wie beispielsweise durch den Abschluss einer deutschen Berufsausbildung.

Das Projekt läuft probeweise im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. Interessierte können ein Anmeldeformular ausfüllen und Kopien ihrer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG sowie ihres Ausweises beim Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e. V. einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten sie anschließend eine Einladung zum Test.

Bei Fragen rund um die Sprachstandsfeststellung stehen Ihnen außerdem unsere Regionalberater:innen zur Verfügung. Hintergrundinformationen zum Chancenaufenthaltsrecht finden Sie in unserer Infothek.