Schulungen zu Grundlagen und aktuellen Themen der Arbeitsmarktintegration

© Landesinitiative Fachkraft im Fokus

Das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt bietet zur Unterstützung regionaler haupt- und ehrenamtlicher Akteur:innen und aller weiteren Interessierten verschiedene Schulungen zu Grundlagen und aktuellen Themen der Arbeitsmarktintegration an. In diesem Kontext haben Sie die Möglichkeit gesetzliche Grundlagen kennenzulernen, aktuelle Hintergrundinformationen zu bekommen und sich mit anderen Akteur:innen über regionale Herausforderungen auszutauschen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zu einem oder mehreren Online-Terminen. Auf Anfrage sind auch Präsenztermine möglich.

Link zur Anmeldung: https://www.surveymonkey.de/r/WCST-Schulungen_2023

Übersicht über die nächsten Schulungstermine:

Titel

Termine

Einführung zu den rechtlichen Grundlagen

und zum Arbeitsmarktzugang

für Geflüchtete

18.10.2023, 14:00 – 17:00 Uhr

15.11.2023, 14:00 – 17:00 Uhr

Ausbildungsduldung

 

25.10.2023, 14:00 – 16:00 Uhr

22.11.2023, 14:00 – 16:00 Uhr

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

08.11.2023, 14:00 – 16:00 Uhr

29.11.2023, 14:00 – 16:00 Uhr

EU-Bürger:innen

 

06.12.2023, 14:00 – 16:00 Uhr

Chancenaufenthaltsgesetz

13.12.2023, 14:00 – 16:00 Uhr

Durchgeführt werden die Schulungen vom Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft.

Die einzelnen Module im Detail:

Einführung zu den rechtlichen Grundlagen und zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete        

In diesem Modul unserer Schulungsreihe geben wir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. Dies beinhaltet unter anderem:

  • Themenspezifische Begrifflichkeiten
  • Wie läuft ein Asylverfahren ab
  • Überblick über die verschiedenen Status und die dazugehörigen Papiere            
  • Die Aufenthaltsstatus im Einzelnen
  • Bleiberechtsregelung nach § 25a und § 25b AufenthG
  • Familiennachzug
  • Wohnsitzregelungen und
  • Erste Grundlagen des Chancenaufenthaltsrechts

 

Ausbildungsduldung    

Die Ausbildungsduldung ist eine spezielle Art der Duldung, welche die Durchführung einer mindestens zweijährigen Ausbildung voraussetzt. Da das Themenfeld umfangreich ist, enthält das Modul „Ausbildungsduldung“, neben einer allgemeinen Einführung, folgende Inhalte:

  • Die Regelung im Wortlaut
  • Personenkreis für die Ausbildungsduldung
  • Geltungsdauer und Übergänge
  • Voraussetzungen zur Ausbildungsduldung
  • Aufenthaltsrecht für Familienangehörige
  • Antragsverfahren (Zug-um-Zug-Verfahren)
  • Leistungen der Ausbildungsförderung bei Ausbildungsduldung
  • Weitere Ausschlussgründe
  • Die Beschäftigungsduldung

 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches in seiner ersten Fassung seit 2020 gilt, können Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischem Abschluss und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. In diesem Jahr treten bereits die ersten Neuerungen in Kraft und sollen die Einstellung von Mitarbeiter:innen aus dem Ausland weiter vereinfachen. In der Schulung werden unter anderem folgende Inhalte erläutert:

  • Fachkräfteeinwanderung: Wie funktioniert der Prozess unter verschiedenen Voraussetzungen
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Verkürzte Fristen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
  • Neuerungen ab 11/2023 und 03/2024

 

EU-Bürger:innen

Die Bürger:innen der EU genießen viele Freiheiten und umfassenden Schutz: persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte, Schutz personenbezogener Daten und Schutz vor Diskriminierung sowie Freizügigkeit ohne Grenzkontrollen in den meisten EU-Ländern. Alle Unionsbürger:innen haben das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU, des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einzureisen. Unionsbürger:innen haben auch das Recht, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-node.html).

Wie sich das im Einzelnen verhält und welche Ausnahmen es gibt, wird in dieser Schulung erklärt. Detailliert stellen sich die Inhalte wie folgt dar:

  • Allgemeines zu EU-Bürger:innen und Ländern mit Sonderrechten
  • Allgemeine aufenthaltsrechtliche Grundlagen
  • Voraussetzungen für EU-Migrant:innen auf dem deutschen Arbeitsmarkt
  • Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für EU-Migrant:innen
  • Fördermöglichkeiten für Sprach- und Integrationskurse
  • Anerkennung von Abschlüssen
  • Selbstständigkeit und Rentenversicherung
  • Sozialleistungen für EU-Migrant:innen
  • Beratungsstellen für EU-Migrant:innen in Sachsen-Anhalt

 

Chancenaufenthaltsgesetz

Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Die Schulung erläutert ausführlich, welche Voraussetzungen für eine Beantragung gelten.