Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nun auch vom Bundestag beschlossen

Reichstagsgebäude im Sonnenlicht

Pixabay © Nikolaus Bader

Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Die meisten der neuen Regelungen werden voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2024 in Kraft treten.

Die Neuerungen sollen den Weg ausländischer Fachkräfte nach Deutschland erleichtern und dem weiterhin anhaltenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Als Schwerpunkte sind drei Bereiche benannt: die Fachkräftesäule, die Erfahrungssäule und die Potenzialsäule.

Die Änderungen erweitern beispielsweise die Möglichkeiten der Blauen Karte EU, indem bestehende Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe abgesenkt werden. Ebenso soll der Wechsel des:der Arbeitgebenden erleichtert werden, wenn die Karte bereits vorliegt, genauso wie der Familiennachzug.

Der Nachweis über eine berufliche Anerkennung des Abschlusses in Deutschland vor der Einreise der interessierten Fachkraft ist nicht mehr nötig, wenn die Person mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss vorweisen kann. Außerdem muss hierfür eine Gehaltsschwelle erreicht werden. Ausländische Fachkräfte können mit diesen Voraussetzungen nach Deutschland einreisen und das Anerkennungsverfahren erst in Deutschland starten.

Eine Chancenkarte soll für all diejenigen eingeführt werden, die noch kein konkretes Angebot für Arbeit erhalten haben, jedoch großes Potenzial mitbringen. Die Bewertung wird anhand eines Punktesystems durchgeführt. Hierbei spielen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und weitere Kriterien eine Rolle.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-de-fachkraefte-954400