Anerkennung von schulischen Abschlüssen

Für einige Berufsausbildungen ist es wichtig, den Schulabschluss anerkennen zu lassen. Dies gilt besonders für reglementierte Berufe wie Altenpfleger:in, Dachdecker:in oder Pharmazeutisch-technische:r Assistent:in. Zuständig für die Anerkennung von Schulabschlüssen ist in Sachsen-Anhalt das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Wenn die Anerkennung des Schulabschlusses durch das Landesschulamt nicht erteilt wird, können Schulabschlüsse auch an einem Abendkolleg, Volkshochschulen oder anderen Bildungsstätten nachgeholt werden. Um dem Unterricht folgen zu können, sind in der Regel gute Sprachkompetenzen notwendig.