Meister:in

Die Meisterqualifikation beschreibt einen Fortbildungsabschluss in bestimmten Berufszweigen des Handwerks. Der Meistertitel berechtigt in zulassungspflichtigen Gewerben zum selbständigen Führen eines Betriebes und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Neben dem Handwerksmeister gibt es den Industriemeister. Dieser ist eine qualifizierte industriell-technische Führungskraft.

 

Definition auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (unter M)

Informationen zum Meistertitel im Handwerk auf der Seite des Zentralverbands des deutschen Handwerks