Integrationsgesetz

Das Integrationsgesetz wurde 2016 verabschiedet. Es beinhaltete sowohl Rechte als auch Pflichten. Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive stehen verschiedene staatliche Förderangebote zur Verfügung. Laut Gesetz sind sie zugleich verpflichtet, sich selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber:innen Integrationsmaßnahmen oder die Pflicht zur Mitwirkung ab, können staatliche Leistungen gekürzt werden. 

Weitere Informationen auf der Seite der Bundesregierung.