ICT-Karte

Die ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer-Karte) ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers in eine deutsche Unternehmensniederlassung entsendet werden. Die Arbeitnehmer dürfen jedoch ausschließlich dort tätig sein. Es gelten für diese Personen zudem erleichterte Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU. So können sie sich ohne deutschen Aufenthaltstitel in der BRD aufhalten und auch arbeiten, wenn sie bereits über einen Aufenthaltstitel entsprechend der ICT-Richtlinie eines anderen EU-Staates verfügen.

Weitere Informationen, u. a. zur Dauer des Aufenthalts und den Voraussetzungen, finden Sie im Flyer des BAMF.