Daueraufenthalt

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen nach fünfjährigem Aufenthalt in einem EU-Staat ausgestellt wird. Der Daueraufenthalt stellt Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft z. B. in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang und Zugang zu Sozialleistungen mit EU-Bürger:innen gleich.

Definition nach BMI

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