Aufenthaltsgestattung

Die Aufenthaltsgestattung ist einer von drei Aufenthaltstiteln für Asylbewerber:innen in Deutschland. Damit erhalten sie das Recht, sich während ihres Asylverfahrens in Deutschland aufzuhalten und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.

Weitere Informationen auf der Seite des BMI (unter „Aufenthaltsgestattung“)