Im Asylbewerberleistungsgesetzt steht, wie viel und welche Unterstützungen Asylbewerber:innen vom Staat erhalten können. Das Gesetz sichert Asylbewerber:innen das Recht auf Grundversorgung wie z. B. Ernährung, Kleidung und Gesundheitsvorsorge. Das Gesetzt gilt auch für Ausreisepflichtige und Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.