Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Im Asylbewerberleistungsgesetzt steht, wie viel und welche Unterstützungen Asylbewerber:innen vom Staat erhalten können. Das Gesetz sichert Asylbewerber:innen das Recht auf Grundversorgung wie z. B. Ernährung, Kleidung und Gesundheitsvorsorge. Das Gesetzt gilt auch für Ausreisepflichtige und Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

Definition nach BMI (unter „Asylbewerberleistungsgesetz“)

Gesetzestext