Zur Unterstützung regionaler haupt- und ehrenamtlicher Akteur:innen sowie aller weiteren Interessierten bot das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt von Oktober 2023 bis Januar 2024 verschiedene Schulungen zu Grundlagen und aktuellen Themen der Arbeitsmarktintegration an. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, gesetzliche Grundlagen kennenzulernen, aktuelle Hintergrundinformationen zu bekommen und sich mit anderen Akteur:innen über regionale Herausforderungen auszutauschen.
Die Schulungen fanden als Online-Termine über Teams statt und wurden zu folgenden Themen durchgeführt:
Die Schulungen wurden vom Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft durchgeführt. In Summe nahmen über 200 Personen an den Schulungsterminen teil.
Falls Sie Interesse an ähnlichen Schulungen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Die einzelnen Module im Detail:
Einführung zu den rechtlichen Grundlagen und zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete
In diesem Modul unserer Schulungsreihe gaben wir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. Dies beinhaltete unter anderem den Ablauf eines Asylverfahrens, die verschiedenen Aufenthaltsstatus und Themen wie Familiennachzug und Wohnsitzregelungen.
Ausbildungsduldung
Die Ausbildungsduldung ist eine spezielle Art der Duldung, welche die Durchführung einer mindestens zweijährigen Ausbildung voraussetzt. Die Schulung behandelte Voraussetzungen, Geltungsdauer, Antragsverfahren und weitere Aspekte der Ausbildungsduldung.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches in seiner ersten Fassung seit 2020 gilt, können Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischem Abschluss und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Im Jahr 2023 traten bereits die ersten Neuerungen in Kraft und sollen die Einstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland weiter vereinfachen. In der Schulung wurde unter anderem erläutert, wie der Prozess unter verschiedenen Voraussetzungen funktioniert und was unter dem beschleunigten Fachkräfteverfahren zu verstehen ist.
EU-Bürger:innen
Die Bürger:innen der EU genießen viele Freiheiten und umfassenden Schutz: persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte, Schutz personenbezogener Daten und Schutz vor Diskriminierung sowie Freizügigkeit ohne Grenzkontrollen in den meisten EU-Ländern. Alle Unionsbürger:innen haben das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU, des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einzureisen. Unionsbürger:innen haben auch das Recht, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-node.html). Wie sich das im Einzelnen verhält und welche Ausnahmen es gibt, wurde in dieser Schulung erklärt.
Chancenaufenthaltsgesetz
Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Die Schulung erläuterte ausführlich, welche Voraussetzungen für eine Beantragung gelten.