Im Alltag wird der Begriff Flüchtling häufig genutzt, um nach Deutschland fliehende Menschen zu benennen. Im rechtlichen Sinne umfasst der Begriff aber ausschließlich anerkannte Geflüchtete nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach Durchlaufen des Asylverfahrens erhalten aber nicht alle Personen diese Schutzform. Folgende Schutzformen sind bei einem positiven Ausgang des Asylverfahrens möglich:
Diese Personengruppen erhalten gemäß § 25 Abs. 1 – 3 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis, und zwar in Form einer elektronischen Chipkarte.
Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, erhalten bis zur Entscheidung über das Asylverfahren eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 des Asylgesetzes, AsylG).
Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind zur Ausreise verpflichtet. Ist eine Ausreise aber aus bestimmten Gründen nicht möglich, erhalten sie den Status geduldet (§ 60a AufenthG).
Weitere Bestimmungen und nähere Erläuterungen finden Sie auf der Seite des BAMF.
Für die Zuerkennung eines Schutzstatus ist unter anderem das Herkunftsland ausschlaggebend. Menschen aus sicheren Herkunftsländern und aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von 20 oder weniger Prozent haben erschwerte Chancen auf einen Aufenthaltstitel. Welche Herkunftsstaaten als sicher gelten, ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung im Februar 2026 und der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die am 12.06.2026 in Kraft getreten ist, in verschiedenen Listen festgehalten.
Ausführliche Informationen zur GEAS-Reform und zu deren Auswirkungen auf die deutsche Asylgesetzgebung hat der Informationsverbund Asyl und Migration zusammengestellt.
Viele Asylantragstellende, beispielsweise Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen, haben besondere Schutzbedarfe und damit verbundene Rechte, auf die im Asylverfahren Rücksicht genommen werden muss. Das Projekt SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstützt dabei, diese Schutzbedarfe zu identifizieren, damit faire und rechtssichere Asylverfahren gewährleistet werden können. Das Projekt bietet z. B. Qualifizierungsangebote, Fachtagungen, Vernetzungsmöglichkeiten und Informationsmaterialien für alle am Asylverfahren Beteiligten, einschließlich Fachberatungsdiensten, Vormündern unbegleiteter Minderjähriger und den Schutzbedürftigen selbst. In Sachsen-Anhalt wird das Projekt durch den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt umgesetzt.